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Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)  
18.05.2012 - 13:02 
 
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Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)

Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3378)

Zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 29. Mai 2006 (BGBl. I S. 1278) / Stand: 10.2006

(Die Anlage zu § 29, die Formblätter 1-4 und die Muster 1-6 sind hier nicht wiedergegeben.)
- nicht amtlicher Text -

Auf Grund des § 330 Abs. 1, 3 und 4 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Absatz 1 zuletzt geändert und die Absätze 3 und 4 angefügt durch Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377), verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

§ 2 Formblätter
§ 3 Zusammenfassung von Posten
§ 4 Davon-Vermerke
§ 5 Zusätze

Abschnitt 3
Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
Unterabschnitt 1
Posten der Aktivseite

§ 6 Immaterielle Vermögensgegenstände
§ 7 Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
§ 8 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
§ 9 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
§ 10 Sonstige Ausleihungen
§ 11 Einlagen bei Kreditinstituten
§ 12 Andere Kapitalanlagen
§ 13 Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft
§ 14 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
§ 15 Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
§ 16 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
§ 17 Sonstige Forderungen
§ 18 Sachanlagen und Vorräte
§ 19 Andere Vermögensgegenstände
§ 20 Abgegrenzte Zinsen und Mieten
§ 21 Ausgleichsbetrag

Unterabschnitt 2
Posten der Passivseite

§ 22 Nachrangige Verbindlichkeiten
§ 23 Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den Bruttobeträgen der versicherungstechnischen Rückstellungen
§ 24 Beitragsüberträge
§ 25 Deckungsrückstellung
§ 26 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
§ 27 Näherungs- und Vereinfachungsverfahren
§ 28 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
§ 29 Schwankungsrückstellung
§ 30 Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen
§ 31 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
§ 32 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, wenn das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
§ 33 Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
§ 34 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
§ 35 Ausgleichsbetrag

Abschnitt 4
Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

§ 36 Gebuchte Bruttobeiträge
§ 37 Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
§ 38 Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung
§ 39 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
§ 40 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung
§ 41 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
§ 42 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
§ 43 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
§ 44 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
§ 45 Erträge aus Kapitalanlagen
§ 46 Aufwendungen für Kapitalanlagen
§ 47 Sonstige Erträge
§ 48 Sonstige Aufwendungen
§ 49 Sonstige Steuern
§ 50 Ausgleichsposten

Abschnitt 5
Anhang

§ 51 Zusätzliche Erläuterungen
§ 52 Zusätzliche Pflichtangaben
§ 53 Versicherungsunternehmen, die im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft mehrere Geschäftszweige betreiben
§ 54 Zeitwert der Kapitalanlagen
§ 55 Zeitwert der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
§ 56 Zeitwert der übrigen Kapitalanlagen

Abschnitt 6
Lagebericht

§ 57 Lagebericht

Abschnitt 7
Konzernrechnungslegung

§ 58 Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
§ 59 Konzernanhang
§ 60 Konzernlagebericht

Abschnitt 8
Befreiungen und Vereinfachungen für bestimmte Versicherungsunternehmen

§ 61 Befreiungen
§ 62 Vereinfachungen

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 63 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 10
Schlußvorschriften

§ 64 Übergangsvorschriften
§ 65 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

© Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 




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