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Vergleich gesetzliche Krankenkasse/ GKV und private Krankenversicherung/ PKV
 
18.05.2012 - 12:57 
 
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Vergleich gesetzliche Krankenkasse/ GKV und private Krankenversicherung/ PKV

Wer kann sich versichern?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis 46.350,00 Euro Jahresbruttoeinkommen. Selbständige, Freiberufler und auch Beamte können sich freiwillig versichern.
Private Krankenversicherung:
  • Arbeitnehmer ab 46.350,00 Euro Jahresbruttoeinkommen, Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.


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Welche Leistungen erbringen GKV und PKV?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Grundversorgung, gesetzlich festgelegt. Leistungen verschiedener GKV`s sind in der Grundversorgung identisch - teilweise Abweichungen bei Sonderleistungen.
Private Krankenversicherung:
  • Frei wählbare Leistungen – von der Grundversorgung (ähnlich der GKV), bis zum Luxus-Schutz. Die privaten Krankenversicherungen bieten diverse Tarifvarianten die individuell zusammengestellt werden können und so den jeweils gewünschten Individualschutz gewähren.


Wie hoch ist der Beitrag?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Der monatliche Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegt je nach Krankenkasse zwischen 12% und 16% des monatlichen Bruttoeinkommens ( bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von mtl. 3.487,50 Euro). Arbeitnehmer erhalten 50% der Beiträge durch den Arbeitgeber.
Private Krankenversicherung:
  • Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen sind unabhängig vom Einkommen und richten sich individuell nach dem Alter, dem Geschlecht und den individuell gewählten Tarifen des Versicherten.
    Auch bei privaten Krankenversicherungen erhalten Arbeitnehmer 50% der Beiträge durch den Arbeitgeber.


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Gibt es Beitragsrückerstattungen?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Generell keine Beitragsrückerstattungen.

Private Krankenversicherung:
  • Individuell nach Gesellschaft und gewählten Tarifvarianten erstatten die privaten Krankenversicherungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen bis zu 3 Monatsbeiträge pro Jahr.

Sind Familienmitglieder mitversichert?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Ehegatten und Kinder bis zum 25.Lebensjahr ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Beziehen sie jedoch ein Einkommen, müssen sie Beiträge zahlen.
Private Krankenversicherung:
  • Ehegatten und Kinder müssen bei privaten Krankenversicherungen immer eigenständig versichert werden.
Wie wird im Leistungsfalle abgerechnet?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Direkte Abrechnung zwischen Arzt/ Krankenhaus und der GKV.
Private Krankenversicherung:
  • Privat Versicherte erhalten die Rechnung vom Arzt zunächst selbst und bekommen die Kostennote durch die private Krankenversicherung rückerstattet.
Gibt es Budgettierungen?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Ja, unter Umständen werden Behandlungen in das nächste Jahr verschoben oder kostenintensive Medikamente nicht verschrieben. Ärzte unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Budgettierungen.
Private Krankenversicherung:
  • Keine Budgettierungen.
Gibt es einen Aufnahmezwang?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Hier besteht Aufnahmezwang – die GKV muss unabhängig vom Gesundheitszustand Jeden aufnehmen.
Private Krankenversicherung:
  • Die privaten Krankenversicherungen können z.B. aufgrund des Gesundheitszustandes die Aufnahme verweigern oder entsprechende Zuschläge verlangen. Einen Aufnahmezwang gibt es bei privaten Krankenversicherungen nicht, jedoch können private Krankenversicherungen auch nicht grundlos den zustande gekommenen Versicherungsvertrag kündigen.
Ist ein Wechsel möglich?

Gesetzliche Krankenkasse:
  • Ja, jeweils zum Ende des übernächsten Monats.
Private Krankenversicherung:
  • Ja, zum Ende des Versicherungsjahres. Altersrückstellungen können nicht mitgenommen werden, jedoch kann sich ein Wechsel dennoch rechnen.

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