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Startseite » Informationen » Sonstige » Rürup-Rente – Rürup-Verträge
Rürup-Rente – Rürup-Verträge...werden ab 2005 als Vertragsform zu privaten Rentenversicherungen neben Riester Verträgen und konventionellen Rentenversicherungen anerkannt.
Rürup-Renten, oder Rürup-Verträge unterliegen einer nachgelagerten Besteuerung, eine Kapitalabfindung ist ausgeschlossen.
Nachgelagerte Besteuerung gilt u.a. für:
Leibrentenversicherungen und
berufsspezifische Versorgungseinrichtungen.
Wer braucht die Rürup-Rente?
Wer als Arbeitnehmer neben der Riester-Rente mehr in die Altersvorsorge investieren will, kann über eine Rürup-Rente weitere Steuervorteile nutzen.
Selbständige die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können nur mit der Rürup-Rente steuerbegünstigt vorsorgen, eine Riester-Förderung besteht für sie nicht.
Was leistet eine Rürup-Rente?
Eine Rürup-Rente leistet frühestens ab dem 60. Lebensjahr eine lebenslängliche Altersrente.
Mehr Informationen unter: Basisrente
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