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Die private AltersvorsorgeWer als älterer Mensch ein Leben ohne finanzielle Sorgen führen will, sollte die Lücke zwischen gewünschtem und tatsächlichem Alterseinkommen durch eine private Altersvorsorge schließen. Zur Privatvorsorge zählt die ergänzende private Rente genauso wie die Kapitallebensversicherung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren. Seit 2002 fördert der Staat die private Altersvorsorge durch finanzielle Zuschüsse und Extra-Steuerersparnis.
Die so genannte Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Vorsorge – anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich guter Zinsen wieder an Sie ausgeschüttet – als lebenslange Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans. Je nach Vertragsgestaltung auch mit Rentengarantie für die Hinterbliebenen und mit Leistungen im Todesfall. Auch Banksparpläne und Investmentfonds, die den Sicherheitsanforderungen des „Riester-Gesetzes“ genügen, werden staatlich gefördert.
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