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Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage)Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten halten eine Schwankungsreserve
(Betriebsmittel und Rücklage), der Einnahmeüberschüsse zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind.
Zu den rentenrechtlichen Maßnahmen, mit denen kurzfristig Beitragssatzstabilität erreicht werden
kann, gehört unter anderem die Absenkung der Mindestschwankungsreserve. Die Schwankungsreserve muss gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten ihre volle Wirkung zur Stabilisierung der Renteneinnahmen entwickeln können. Eine Absenkung der Mindestschwankungsreserve von 50 Prozent auf 20 Prozent einer Monatsausgabe ermöglicht dies. Eine Gefährdung für die Rentenauszahlung besteht dabei nicht, da der Bund zu jedem Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung garantiert.
Private Altersvorsorge:
Mittelfristig soll die Schwankungsreserve zu einer "Nachhaltigkeitsrücklage" aufgebaut werden. Dazu gehört, dass in konjunkturellen Schwächephasen die Schwankungsreserve abgeschmolzen werden kann. Dies spiegelt sich bereits in der Absenkung der Mindestschwankungsreserve wider. Um diese Stabilisierung der Beiträge in schwierigen Zeiten optimal zu nutzen, ist es jedoch erforderlich, in Zeiten des Aufschwungs die Schwankungsreserve aufzufüllen. Daher wird es der Gesetzlichen
Rentenversicherung künftig ermöglicht, ein höheres Finanzpolster als
bisher im Rahmen der "Nachhaltigkeitsrücklage" anzulegen.
Quelle: www.bundesregierung.de
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