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Riester-RenteDie Bundesregierung hat beschlossen, die so genannte Riester-Rente, also die staatlich geförderte private Zusatzaltersvorsorge, zu vereinfachen. Vereinfachungen gibt es sowohl für die Anbieter der Riester-Rente, das heißt für Banken und Versicherungen, wie auch für die Antragsteller.
Die Anzahl der Kriterien, die ein Finanzprodukt erfüllen muss, damit es staatlich gefördert werden kann, wird auf fünf reduziert. Bedingungen für die Förderung sind in Zukunft:
- Geschlechtsneutrale Tarife / Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres / Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden
- Garantie der eingezahlten Beiträge (Nominalwertzusage)
- Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung / Einmalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent ist zulässig
- Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre
- Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen
Vereinfachungen gibt es auch für die Antragsteller:
- Zukünftig muss der Antrag auf Zulage nur noch einmal gestellt werden; er gilt dann für alle Folgejahre.
- Der Zuschuss für Geringverdiener zum Mindestsparbeitrag soll unabhängig von der Kinderzahl gezahlt werden.
Im Rahmen der Rentenreform 2001 hat die Bundesregierung die staatlich geförderte private kapitalgedeckte Zusatzaltersvorsorge, die Riester-Rente, neben der solidarisch finanzierten gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Zudem wurde der Anspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung festgeschrieben. Die zusätzliche Altersvorsorge ist freiwillig.
Die Riester-Rente wird seit 2002 in Form von staatlichen Zulagen und Steuererleichterungen gefördert. Die Förderung wird in vier Schritten aufgebaut. Im Jahr 2008 wird der Staat dafür 12,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Wer eine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge abschließen möchte, wendet sich an seine Bank oder Versicherung. Dort werden zahlreiche unterschiedliche Produkte (Sparpläne, Versicherungen, etcetera) angeboten. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, bekommt einen Antrag auf Gewährung der staatlichen Zulage. Dieser ist an die Bank oder Versicherung zurückzuschicken und wird von dort an die Zentrale Stelle für Altersvorsorge (ZfA) weitergeleitet. Die ZfA überweist die Zulage dann an die Bank beziehungsweise Versicherung.
Das Gesetz sieht auch die steuerliche Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge vor. Die gezahlten Beträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob im Einzelfall die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist und erstattet gegebenenfalls den zusätzlichen Steuervorteil. Steuervorteil und Zulage gleichzeitig sind nicht möglich.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge übernimmt der Arbeitgeber alle Formalitäten. Er sucht die geeignete Anlageform aus und sorgt für die Abführung der Beiträge. Die Beschäftigten beziehungsweise der Betriebsrat müssen sich nur einmal über die Art und Weise der betrieblichen Altersvorsorge einigen. Inzwischen verfügen an die 15,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine betriebliche Altersvorsorge.
Quelle: www.bundesregierung.de
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