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Rentenniveau
 
18.05.2012 - 12:44 
 
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Rentenniveau

Das Rentenniveau beschreibt die Höhe einer so genannten Standardrente (mit 45 Jahren, jeweils Durchschnittsverdienst) in Deutschland. Seine Aussagekraft ist jedoch nur begrenzt, da die Höhe der individuellen Rentenansprüche nicht nur von den Versicherungszeiten und dem Alter im Falle des vorzeitigen oder aufgeschobenen Renteneintritts abhängt, sondern auch vom Verlauf des mit Beiträgen belegten Einkommens.

In Bezug auf das Rentenniveau ist zwischen dem bisherigen Brutto- und Nettostandardrentenniveau und dem künftigen Nettorentenniveau vor Steuern aufgrund der Einführung der nachgelagerten Besteuerung zu unterscheiden.

Das Bruttorentenniveau ist als Quotient aus einer Standardrente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren einschließlich sämtlicher Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und dem Bruttodurchschnittsverdienst der Versicherten definiert.

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Besser als das Bruttorentenniveau kann das Nettorentenniveau Auskunft darüber geben, in welchem Ausmaß die Gesetzliche Rentenversicherung zur Lebensstandardsicherung eines Versicherten beiträgt. Das Nettorentenniveau ist als Quotient aus einer Standardrente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und dem Nettodurchschnittsverdienst der Versicherten definiert.

Aufgrund der stufenweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten kann künftig nicht mehr für alle Rentenzugangsjahre ein einheitliches Nettorentenniveau ausgewiesen werden. Stattdessen wird anstelle des bisherigen Nettorentenniveaus ein Rentenniveau ohne Berücksichtigung von Steuern als Verhältnis zwischen Standardrente (vermindert um die Sozialabgaben der Rentner) und dem Durchschnittsentgelt (vermindert um die durchschnittlich geleisteten Beiträge der Arbeitnehmer zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung sowie um den durchschnittlichen Aufwand zur geförderten privaten Altersvorsorge) ermittelt. Sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Rentner werden die zu zahlenden Steuern nicht berücksichtigt.

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Dieses Nettorentenniveau vor Steuern, das gegenwärtig bei etwa 53 vom Hundert liegt, ist zukünftig Gradmaß für das Mindestsicherungsziel der Gesetzlichen Rentenversicherung (Niveausicherungsklausel).

Quelle: www.bundesregierung.de
 




Googled: 10.05.2012 22:08

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