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Renteneintrittsalter
Die gesetzliche Altergrenze für den Anspruch auf eine Regelaltersrente ist für Männer und Frauen einheitlich das vollendete 65. Lebensjahr. Das tatsächliche Renteneintrittsalter (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters) lag im Jahr 2001 bei 60,2 Jahren (Männer 59,2, Frauen 60,5). Das tatsächliche Renteneintrittsalter bei den Altersrenten lag 2001 bei 62,4 Jahren (Männer 62,4, Frauen 62,5).
Ziel der Bundesregierung ist, das tatsächliche Renteneintrittsalter dem gesetzlichen anzunähern. Dazu sollen Anreize zur Frühverrentung abgebaut werden. Der Anspruch auf den Bezug von Rente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird ab 2006 stufenweise vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Die längere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ist eine Antwort auf die demographische Entwicklung: Die Zahl der Beitragszahler steigt, der Beginn der Rentenzahlung wird hinausgeschoben.
Quelle: www.bundesregierung.de
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