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Rentenanpassung
Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Rente (Dynamisierung) bezeichnet. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli des Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert zu bestimmen. Die Anpassung des Monatsbetrages der Rente erfolgt durch die Neuberechnung der Rentenhöhe nach der Rentenformel unter Berücksichtigung des neuen aktuellen Rentenwertes.
Unser System der Altersvorsorge hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Zwei Entwicklungen machen jedoch Veränderungen nötig: In Zeiten wirtschaftlicher Schwäche und hoher Arbeitslosigkeit zahlen weniger
Beschäftigte in die Rentenversicherung ein. Außerdem erhalten mehr Rentnerinnen und Rentner länger eine Rente. Die Herausforderungen für das Rentensystem können nur zusammen bewältigt werden. Wir brauchen beides: Die Jüngeren dürfen nicht durch hohe Beiträge überfordert werden, für die Älteren muss die Rente verlässlich sein.
Private Altersvorsorge:
Damit die Finanzierung der Renten unter Wahrung der Generationengerechtigkeit auch für die Zukunft gesichert bleibt, hat die Bundesregierung als ersten Schritt auf diesem Weg bereits kurzfristige Änderungen für 2004 beschlossen, durch die es möglich war, den Beitragssatz von 19,5 Prozent beizubehalten und einen drohenden Beitragssatzanstieg zu verhindern.Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Aussetzung der Rentenanpassung im Jahr 2004. Damit leisten die Rentnerinnen und
Rentner einen Beitrag für die Schaffung der Voraussetzungen zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu erhalten und das Beschäftigungswachstum zu fördern.
Als eine der weiteren, vor allem langfristig wirkenden Veränderungen wird durch das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz die Anpassungsformel um den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt, der erstmals bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2005 Anwendung findet.
Quelle: www.bundesregierung.de
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