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NiveausicherungsklauselMit der so genannten Niveausicherungsklausel soll verhindert werden, dass das durchschnittliche Niveau der Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Erwerbstätigen unter eine bestimmte
Grenze fällt. Danach beträgt das Nettorentenniveau vor Steuern mindestens 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und 43 Prozent bis zum Jahr 2030. Das so bestimmte Mindestrentenniveau wird den gleichen
Stellenwert haben wie die ebenfalls im Gesetz genannten Beitragssatzziele von maximal 20 Prozent bis 2020 und maximal 22 Prozent bis 2030. Dieses Mindestniveau hat die Funktion einer Untergrenze; Ziel ist aber ein höheres Niveau als 43 Prozent auch nach 2020.
Aus diesem Grund wird die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) verpflichtet, ab dem Jahr 2008 den gesetzgebenden Körperschaften regelmäßig Vorschläge zur Beibehaltung eines Sicherungsniveauziels vor Steuern von mindestens 46 Prozent über das Jahr 2020 hinaus unter Wahrung der Beitragssatzstabilität zu unterbreiten.
Quelle: www.bundesregierung.de
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