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NachhaltigkeitsfaktorBei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2005 findet erstmals der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor Anwendung. Dadurch wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Weniger Beitragszahler führen so tendenziell zu geringeren Rentenerhöhungen. Steigt hingegen die Zahl der Beitragszahler, fällt auch die Rentenerhöhung im Regelfall stärker aus.
Private Altersvorsorge:
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird somit sowohl die verlängerte Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Auf diese Weise tragen die Rentnerinnen und Rentner, die auch weiterhin langfristig an der Wohlstandsentwicklung teilnehmen werden, dazu bei, die Funktionsfähigkeit unseres Rentensystems zu erhalten.
Quelle: www.bundesregierung.de
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