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Lohnnebenkosten / Lohnzusatzkosten
 
18.05.2012 - 12:39 
 
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Lohnnebenkosten / Lohnzusatzkosten

Lohnnebenkosten (auch Lohnzusatzkosten genannt) fassen die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen. Sie werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt.Die Lohnnebenkosten lagen 2003 bei rund 42 Prozent des Bruttolohnes (Rentenversicherung 19,5 Prozent, Krankenversicherung durchschnittlich 14,3 Prozent, Pflegeversicherung 1,7 Prozent, Arbeitslosenversicherung 6,5 Prozent) bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Ziel der Bundesregierung ist die Senkung der Lohnnebenkosten, um damit Impulse für die weitere Belebung sowie dieSicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu geben. Die Maßnahmen der Gesundheitsreform wirken bereits im laufenden Jahr in dieser Richtung.

Quelle: www.bundesregierung.de

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