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Beitragssatz
 
18.05.2012 - 12:33 
 
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Beitragssatz

Der Beitragssatz ist der Prozentsatz des Arbeitseinkommens beziehungsweise Arbeitsentgelts, der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen ist. Er beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten im Jahr 2004 19,5 Prozent.

Die Bundesregierung hat mit dem Zweiten und Dritten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kurzfristige Maßnahmen beschlossen, um im Jahr 2004 den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 19,5 Prozent stabil zu halten. Ein stabiler Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, Impulse zur weiteren Belebung der Konjunktur sowie zur Sicherung und zum Aufbau von Beschäftigung zu geben.

Quelle: www.bundesregierung.de
 




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