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Startseite » Informationen » Sonstige » Leibrentenversicherungen
LeibrentenversicherungenVertragsgestaltungen von Leibrentenversicherungen:
Sofort beginnende Leibrentenversicherungen:
- Zahlung eines Einmalbeitrages, sofortiger Erhalt einer lebenslangen Rentenzahlung.
Aufgeschobene Leibrentenversicherungen:
Ansparphase mit regelmässiger Beitragszahlung – Zu Rentenbeginn (60. oder 65. Lebensjahr) entweder
- Konstante Rente, monatlich gleichbleibende Rentenzahlung
(vorbehaltlich der Gewinnbeteiligung),
- dynamische Rente, Rentenzahlung mit jährlicher, prozentualer Steigerung
(vorbehaltlich der Gewinnbeteiligung),
- fallende Rente, sinkende Rentenzahlungen jedes Rentenzahlungsjahr.
Steueranteil Leibrentenversicherungen:
- Rentenzahlungen aus Leibrentenversicherungen werden innerhalb der Einkommensbesteuerung mit dem Ertragsanteil/ Zinsanteil nach Paragraph 22 Einkommenssteuergesetz versteuert.
- Während der Ansparphase zur Altersvorsorge/ Leibrentenversicherung sind Aufwendungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze steuerfrei, bzw. abzugsfähig.
- Während der Auszahlphase sind die Bezüge der Leibrentenversicherungen voll steuerpflichtig
(Berücksichtigung von Freibeträgen).
Befragen Sie zu Ihrer individuellen Steuersituation Ihren Steuerberater.
Mehr Informationen unter: Altersvorsorge und Basisrente
Beachten Sie unsere Informationen zu
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Private Rentenversicherungen
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