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Leibrentenversicherungen
 
18.05.2012 - 12:28 
 
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Leibrentenversicherungen

Vertragsgestaltungen von Leibrentenversicherungen:

Sofort beginnende Leibrentenversicherungen:
  • Zahlung eines Einmalbeitrages, sofortiger Erhalt einer lebenslangen Rentenzahlung.


Basisrente / Rürup-Rente


Aufgeschobene Leibrentenversicherungen:

Ansparphase mit regelmässiger Beitragszahlung – Zu Rentenbeginn (60. oder 65. Lebensjahr) entweder
  • Konstante Rente, monatlich gleichbleibende Rentenzahlung
    (vorbehaltlich der Gewinnbeteiligung),
  • dynamische Rente, Rentenzahlung mit jährlicher, prozentualer Steigerung
    (vorbehaltlich der Gewinnbeteiligung),
  • fallende Rente, sinkende Rentenzahlungen jedes Rentenzahlungsjahr.

Steueranteil Leibrentenversicherungen:
  • Rentenzahlungen aus Leibrentenversicherungen werden innerhalb der Einkommensbesteuerung mit dem Ertragsanteil/ Zinsanteil nach Paragraph 22 Einkommenssteuergesetz versteuert.
  • Während der Ansparphase zur Altersvorsorge/ Leibrentenversicherung sind Aufwendungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze steuerfrei, bzw. abzugsfähig.
  • Während der Auszahlphase sind die Bezüge der Leibrentenversicherungen voll steuerpflichtig
    (Berücksichtigung von Freibeträgen).
Befragen Sie zu Ihrer individuellen Steuersituation Ihren Steuerberater.

Mehr Informationen unter: Altersvorsorge und Basisrente

Altersvorsorge


Beachten Sie unsere Informationen zu
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Googled: 13.05.2012 7:41

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