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Rentenbesteuerung - Steuern auf die Rente
Mit dem "Alterseinkünftegesetz" wird die Besteuerung des Altersvorsorgesystems grundlegend reformiert. Es wurde eine Rentenbesteuerung eingeführt, wobei die Renten schrittweise höher besteuert werden. Dagegen werden die Arbeitnehmer nach und nach bei der Altersvorsorge steuerlich entlastet. Wer privat fürs Rentenalter vorsorgen möchte, sollte sich von einem Finanzexperten zu steuerlich vorteilhaften Geldanlagemöglichkeiten beraten lassen.
Bisher erhielt die Mehrheit der heutigen Rentner ihre Rente steuerfrei. Mit der Einführung der Rentenbesteuerung zum Kalenderjahr 2005 sind auch Rentner grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Rentner, die bis einschließlich 2005 schon in Rente waren, müssen 50 % des Jahresrentenbetrages der Einkommenssteuer unterwerfen. Jedes Jahr setzt das Finanzamt den zu versteuernden Anteil der Rente etwas höher an und somit erhöht sich die Rentenbesteuerung. Allerdings nur für die, die jeweils neu in den Ruhestand gehen. Die Rente voll versteuern muss erst, wer ab 2040 Rentner wird. Dann beträgt die Rentenbesteuerung 100%. Dafür sind ab dem Jahre 2025 die Altersvorsorgebeiträge schließlich vollständig von der Steuer befreit.
Weil die Beiträge zu ausgewählten Formen privater Altersvorsorge durch Steuerfreistellung stärker als bisher gefördert werden, ist eine private Vorsorge sehr sinnvoll. Aber Renten von der Stange bringen meistens keine Vorteile. Daher ist eine individuelle Strategie sinnvoll, die Situation des Einzelnen in die Planung einbezieht und Rentenbesteuerung vermeiden hilft. Nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Service und lassen Sie sich beraten. Ihre Anfrage wird an einen unabhängigen Berater weitergeleitet, der dann mit Ihnen telefonisch einen Beratungstermin bei Ihnen zuhause vereinbart. Handeln Sie jetzt und entkommen Sie der Rentenbesteuerung!
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