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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung  
 
 
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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden. Wer mit seinem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung überschreitet, überschreitet meistens auch die Versicherungspflichtgrenze. Mit der Versicherungspflichtgrenze gibt der Gesetzgeber vor, bis zu welcher Einkommenshöhe ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein muss.

Die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung liegt im Jahr 2007 bei 42.750 Euro brutto pro Jahr bzw. 3.562,50 Euro brutto pro Monat. Wenn das Gehalt höher ist als die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung, wird nur bis zu der vom Gesetzgeber festgelegten Summe der Krankenversicherungsbeitrag berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung stellt somit die Obergrenze der Beitragsberechnung dar.

Bis zum Jahr 2002 war die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung gleichzeitig auch die Versicherungspflichtgrenze. Erst zum 1.1.2003 wurde das vom Gesetzgeber geändert. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2007 liegt bei einem Jahreseinkommen von 47.700 Euro brutto bzw. monatlich 3.975 Euro brutto und liegt damit über der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung. Wenn Ihr Einkommen höher ist als die Versicherungspflichtgrenze, dann haben Sie die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Wer sich dafür entscheidet, merkt nichts von den ständigen Leistungskürzungen durch die Gesundheitsreform. Doch weil es zwischen den verschiedenen Tarifen große Unterschiede im Preis und in der Leistung gibt, ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Versicherungsprofi beraten zu lassen. Denn durch die Vielzahl unterschiedlicher Tarife wird die Auswahl des optimalen Versicherers erschwert.

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